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Geschäftsbedingungen
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Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollstandig Angaben zu erhalten; eine Haftung für Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind
freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind
vorbehalten.
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Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser
Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen,
die im Erfolgsfall angefallen wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht
vorbehalten nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder
daß der Schaden wesentlich geringer liegt als die im Erfolgsfall zu zahlende
Provision.
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Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines
Vertrages bereits bekannt, so hat er uns diese unverzüglich mitzuteilen und auf
Verlangen auch nachzuweisen.
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Die Provision für Nachweise oder Vermittlung beträgt ortsüblich 6.96% incl.
16% Mehrwertsteuer vom Kaufpreis, wenn es in dem umseitigen Angebot nicht
ausdrücklich anders angegeben ist. Die Provision ist, sofern nicht anders
vereinbart, vom Käufer bei Vertragsabschluß an uns zu zahlen.
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Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder
unserer Mitteilung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die
Verpflichtung uns unverzüglich mitzuteilen, wann und gegebenenfalls zu welchen
Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen
ist. Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Vertrag zu Bedingen abgeschlossen
wird, die vom Angebot abweichen, es sei denn, daß es sich um wesentlich andere
Bedingungen als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht, falls
ein Kauf des Objektes beabsichtigt war, auch beim Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus
anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt
wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, falls
er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser
Geschäftssitz.
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